Geltungsbereich, Änderungen
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der OIT.One UG (haftungsbeschränkt), (nachfolgend OIT) gelten für alle Leistungen der OIT.One UG (haftungsbeschränkt).
1.2 OIT erbringt Leistungen ausschließlich auf Basis dieser AGB. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Kunde eigene AGBs verwendet und diese entgegenstehende oder abweichende Bedingungen umfassen. Auch gelten die hier aufgeführten AGBs wenn OIT in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.3OIT kann diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist ändern. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung an den Kunden, gilt die Änderung als genehmigt.
1.4 OIT kann Informationen und Erklärungen, die das Vertragsverhältnis betreffen, an die E-Mail-Adresse des Kunden schicken. Mitteilungen gelten mit dem Eingang und der damit hergestellten Verfügbarkeit auf dieser Adresse als zugestellt ungeachtet des Datums, an dem der Kunde derartige Nachrichten tatsächlich abruft.
1.5 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf diese Formerfordernis.
1.6 Sollte eine Bestimmung des Vertrages oder der AGB unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die Parteien ersetzen eine unwirksame Bestimmung durch eine, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.
Vertragsverhältnis
2.1 Das Vertragsverhältnis über die Leistungen kommt grundsätzlich zwischen dem Kunden und OIT zu Stande. Ausgenommen hiervon ist die Registrierung und Bereitstellung von Domains, bei welcher der Kunde OIT mit der Registrierung der Domain im Rahmen eines Geschäftsbesorgungsverhältnisses für den Kunden beauftragt. Für die Registrierung von Top-Level-Domains gelten zusätzlich zu diesen AGB die jeweiligen Vergaberichtlinien für die Top-Level-Domain sowie die AGBs des jeweiligen Registrars, die auf den jeweiligen Webseiten eingesehen werden können. Diese werden Bestandteil des Vertrags zwischen dem Kunden und OIT. Sollten sich diese Richtlinien ändern oder sollten sich die Rahmenbedingungen für die Registrierung und Aufrechterhaltung von Domains aus anderen Gründen verändern, passen OIT und der Kunde ihr Vertragsverhältnis entsprechend an.
2.2 Der Kunde kann von einer tatsächlichen Zuteilung einer Domain erst ausgehen, wenn der Internet-Service unter der gewünschten Domain bereitgestellt wurde. Eine Haftung für die Zuteilung von bestellten Domains kann nicht übernommen werden.
Leistungen
3.1 Die Verfügbarkeit der OIT Server und der Datenwege bis zum Übergabepunkt in das Internet beträgt mindestens 99.9 % im Jahresmittel. OIT übernimmt jedoch keine Gewähr für die ununterbrochene Verfügbarkeit von Daten und kann die restliche Zeit für technische Arbeiten verwenden. Eine Haftung seitens OIT für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme im Zusammenhang mit technisch bedingten Ausfällen ist ausgeschlossen.
3.2 Für Dienstleistungen, in denen gemäß Spezifikation der gesamte Datenverkehr enthalten ist, gilt, dass das Datentransfervolumen nicht beschränkt ist, solange der Regelbetrieb der Infrastruktur nicht durch übermäßige Belastung gefährdet ist.
3.3 Der Kunde hat, sofern nicht gesondert beauftragt, keinen Anspruch auf eine eigene IP-Adresse, einen eigenen physischen Server für seine Inhalte oder eine ihm dediziert zugeordnete Bandbreite.
3.4 Soweit erforderlich und zumutbar wirkt der Kunde bei einer Änderung z.B. durch eine erneute Eingabe von Zugangsdaten oder einfache Umstellungen seiner Systeme mit.
3.5 OIT ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. OIT ist ebenfalls berechtigt, die verwendete Internet-Infrastruktur und mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, wenn für den Kunden hierdurch keine Nachteile entstehen.
Vertragsbeginn, -dauer und –ende
4.1 Die Bestellung der Vertragsleistungen durch den Kunden stellt ein Angebot durch diesen dar, welches OIT durch Bestätigung der Bestellung oder durch den Beginn der Leistungserbringung annimmt.
4.2 Bei Neukunden behält sich OIT das Recht vor, die Dienstleistung nur auf Vorkasse zu erbringen. In diesem Fall beginnt OIT mit der Vertragsleistung erst nach Zahlungseingang der Vorkasse.
4.3 Der Kunde und OIT können das Vertragsverhältnis ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Laufzeitende kündigen. Eine Kündigung hat stets über den Kundenbereich (https://login.oit.one) zu erfolgen. Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann wegen der Eilbedürftigkeit auch per E-Mail erfolgen.
4.4 Kündigt der Kunde einen Vertrag nicht fristgemäß, verlängert sich der Vertrag automatisch um die jeweilige Mindestvertragslaufzeit, höchstens jedoch um 1 Jahr.
4.5 OIT kann entgeltfreie Leistungen oder entgeltfreie Zusatzleistungen jederzeit mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen wieder einstellen.
4.6 Unbenommen bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, wenn der Kunde trotz entsprechender Mahnung mit der Bezahlung eines Betrags, der mindestens zwei monatlichen Entgelten entspricht, in Verzug gerät.
4.7 Im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund ist OIT berechtigt, den Zugang zu der Dienstleistung sofort zu verwehren und die diesem Vertragsverhältnis zugeordneten Internet- Adressen (Domains) zu löschen. OIT kann ferner in diesem Fall hinterlegte Inhalte und E-Mail- Nachrichten ohne Setzung einer Nachfrist sofort sperren und löschen.
Entgelte
5.1 Der Kunde erhält zu jedem Zahlungsvorgang eine elektronische Rechnung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen. Das monatliche oder jährliche Pauschalentgelt wird jeweils im Voraus für den bei der Bestellung ausgewählten Abrechnungszeitraum berechnet. Einmalige Entgelte, Bereitstellungsentgelte sowie Kaufpreise für sonstige Produkte werden mit Erbringung der Leistung, oder aber im Voraus, z.B. vor Lieferung berechnet.
5.2 Sollte der im Paket enthaltene Leistungsumfang überschritten werden, ist der Kunde zur Entrichtung eines zusätzlichen Entgeltes nach der aktuell gültigen Preisliste verpflichtet. Nimmt der Kunde die im Paket enthaltenen Leistungen nicht, oder nur teilweise in Anspruch, bleibt er zur vollen Vergütung verpflichtet. Dasselbe gilt, wenn OIT seine Leistungen berechtigt zurückbehalten hat.
5.3 OIT ist berechtigt, das vereinbarten Entgelt an sich verändernde Marktbedingungen anzupassen. OIT teilt dem Kunden eine Preisänderung mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten (in der Regel der nächste Abrechnungszeitraum) mit. Widerspricht der Kunde innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Erhalt der Preisänderungsmitteilung und kann keine Einigung erzielt werden, so ist jede Partei berechtigt, den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen zu kündigen (Sonderkündigungsrecht). Nimmt der Kunde sein Widerspruchsrecht nicht in Anspruch oder erfolgt die Kündigung nicht fristgerecht, tritt die angekündigte Preisänderung in Kraft; im Falle der nicht fristgerechten Kündigung endet der Vertrag mit Ablauf der Vertragslaufzeit. Dieses Sonderkündigungsrecht des Kunden betrifft jedoch nicht Preisänderungen aufgrund steuer- oder abgabenrechtlicher Änderungen sowie Veränderungen der Beschaffungskosten bzw. –preise. Dies gilt insbesondere für Anpassungen aufgrund der Änderung von Energiekosten, Software-Lizenzen etc., welche nicht im Einflussbereich von OIT liegen.
5.4 Sofern das Datum des Vertragsbeginns oder Vertragsendes nicht der erste Tag eines Monats ist, werden diese Monate tagesanteilig auf 30 Tage bezogen abgerechnet.
5.5 Gegen Forderungen der OIT kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufrechnen.
5.6 Gerät der Kunde mit der Bezahlung eines Entgelts in Verzug, hat OIT das Recht, die Vertragsleistungen zurückzuhalten oder dem Kunden bis zur Zahlung den Zugang zu verwehren.
5.7 Hardware und sonstige Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der entsprechenden Rechnung Eigentum der OIT.
Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, notwendige Daten vollständig und richtig anzugeben und Änderungen unverzüglich mitzuteilen. Dies gilt insbesondere für die Adressdaten, die Bankverbindung und die E-Mail-Adresse.
6.2 Erweisen sich die nach den jeweiligen Registrierungsbedingungen für eine Domain anzugebenden Daten als falsch, kann OIT die Domain löschen lassen.
6.3 Soweit der Kunde nicht Domaininhaber ist und/ oder personenbezogene Daten Dritter, insbesondere auch des Admin-C oder technischen Ansprechpartners weitergibt, informiert er die Dritten über die Weitergabe ihrer personenbezogenen Daten und holt deren Einverständnis zur Datenerhebung, Nutzung, Weitergabe und Veröffentlichung zum Zwecke der Vertragsdurchführung ein.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, OIT erkennbare Zugangsstörungen unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich oder per E-Mail anzuzeigen (Störungsmeldung).
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, seine Systeme und Programme so einzurichten, dass weder die Sicherheit, die Integrität, noch die Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und Daten von OIT oder Dritten beeinträchtigt werden.
6.6 Der Kunde erstellt Sicherungskopien von allen Daten. Ist eine Wiederherstellung der Daten auf den Systemen von OIT notwendig, wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server der OIT übertragen.
6.7 Der Kunde stellt sicher, dass seine Domain(s) und seine Inhalte weder gesetzliche Vorschriften noch Rechte Dritter verletzen. Der Kunde ist für alle von ihm, über seine Zugangskennung oder von Dritten produzierten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich.
6.8 Darüber hinaus ist das Hinterlegen von pornographischen, extremistischen oder gegen die guten Sitten verstoßenden Inhalten im Rahmen der Dienstleistung nicht gestattet.
Rechtsfolgen bei Rechtsverletzungen und Gefährdungen
7.1 OIT kann Dienste sperren, wenn Systeme abweichend vom Regelbetriebsverhalten agieren oder reagieren und dadurch die Sicherheit, die Integrität, oder die Verfügbarkeit von Systemen, Netzen und Daten von OIT oder Dritten beeinträchtigt werden. Dies gilt auch dann, wenn OIT aufgrund objektiver Anhaltspunkte den Verdacht einer solchen Beeinträchtigung hat.
7.2 Machen Dritte glaubhaft, dass Inhalte oder Domains ihre Rechte verletzen, oder erscheint es aufgrund objektiver Anhaltspunkte als wahrscheinlich, dass durch Domains oder Inhalte Rechtsvorschriften verletzt werden, kann OIT die Inhalte sperren, solange die Rechtsverletzung oder der Streit mit dem Dritten über die Rechtsverletzung andauert.
7.3 OIT kann aufgrund objektiver Kriterien die an ihre Kunden gerichteten E-Mails ablehnen, wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine E-Mail Schadsoftware enthält, die Absenderinformationen falsch oder verschleiert sind oder es sich um unaufgeforderte oder verschleierte kommerzielle Kommunikation handelt.
7.4 Von Ersatzansprüchen Dritter jeder Art, die aus der Registrierung der Domain entstehen, stellt der Domaininhaber OIT frei.
8.1 Der Kunde ist damit einverstanden, dass OIT und dessen Kooperationspartner an seine E-Mail-Adresse, E-Mails zur Information im zumutbaren Umfang versenden.
8.2 OIT ist berechtigt, auf bereitgestellten E-Mail Accounts eingegangene E- Mails zu löschen, a) nachdem diese vom Kunden abgerufen wurden, b) nachdem sie gemäß Kundenweisung weitergeleitet wurden, c) nachdem sie 60 Tage gespeichert wurden.
Haftung von OIT
9.1 Für Schäden haftet OIT nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von OIT oder von seiner Erfüllungsgehilfen. Verletzt OIT oder einer seiner Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise, ist die Haftung auf den typischen Schaden beschränkt, den OIT bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehen konnte, es sei denn die Pflichtverletzung geschieht vorsätzlich oder grob fahrlässig.
9.2 Diese Beschränkung gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und/oder Gesundheit und bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3 Soweit der Kunde Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist die Haftung außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt auf die Summe der vertraglichen Entgelte, die der Kunde für den Zeitraum von zwei Jahren vor Eintritt des schädigenden Ereignisses im Rahmen des konkreten Vertragsverhältnisses an OIT gezahlt hat.
Sonderregelungen für Wiederverkäufer
10.1 OIT ist bereit, auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen Internet-Services und mit diesen verbundene Domains zu betreuen, an denen die Nutzungsberechtigung nicht dem Kunden selbst, sondern dessen Vertragspartnern (Endkunden) zusteht. Der Kunde bleibt in diesen Fällen alleiniger Vertragspartner von OIT.
10.2 Der Kunde hat den Endkunden vertraglich im erforderlichen Umfang auf die Regelungen des Bestellformulars und dieser Geschäftsbedingungen sowie zur Mitwirkung zu verpflichten, soweit es nach diesem Vertrag und den Richtlinien der Vergabestelle für Domains die Mitwirkung des Endkunden zur ordnungsgemäßen Registrierung, Änderung oder Löschung einer Domain erforderlich ist.
10.3 Wirkt OIT auf Weisung des Kunden an Änderungen einer Domain mit, so ist der Kunde verpflichtet, OIT von allen eventuellen Ansprüchen freizustellen, die der Endkunde im Zusammenhang mit der Änderung gegen OIT erhebt.
10.4 Soweit der Kunde Leistungen von OIT getrennt oder aufgeteilt an mehrere Parteien (Endverbraucher) weiterverkaufen möchte (deintegrierte Vermarktung), bedarf dies der vorherigen Zustimmung von OIT.
10.5 Der Kunde ersetzt OIT alle Schäden und stellt OIT von allen Ansprüchen Dritter und sonstigen Beeinträchtigungen frei, die daraus entstehen können, dass vorgenannte Regelungen nicht eingehalten werden oder der Endkunde die Mitwirkungspflichten nicht erfüllt.
Sonderregelungen für Mietserverkunden (Root, Managed und virtuelle Server)
11.1 OIT stellt dem Kunden einen Mietserver mit der in dem jeweiligen Vertrag / Angebot ausgewählten Ausstattung zur Verfügung, inkl. IP-Adressen nach Bedarf. Der Datentransfer ist, wenn nicht anders angegeben, bei sämtlichen Angeboten im Preis enthalten (außer Housing / Colocation).
11.2 OIT behält sich das Recht vor, die Anbindung auf 10 Mbit/s zu reduzieren, sofern das Transfervolumen von 2 TB (5 TB bei Private Cloud Angeboten) im aktuellen Monat überschritten wird.
11.3 Managed-Server werden von OIT und seinen Kooperationspartnern gemanaged. Hierfür muss OIT jederzeit Kenntnis über das so genannte Root Passwort haben.
11.4 Sollte der Kunde eigene Software oder Scripte installieren, haftet er für die Verfügbarkeit des Mietservers. Bei Nichtverfügbarkeit des Mietservers aufgrund von Softwareproblemen, oder Problemen, die nicht hardwaretechnischer Natur sind, wird dem Kunden die jeweilige Arbeitszeit zur Problemlösung gemäß aktueller Preisliste (Remote Hands) in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand, anwendbares Recht
12.1 Sofern der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages.
12.2 Für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder anlässlich dieses Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG).
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